Beata's Secondhand Boutique
Mode Aus Zweiter Hand
Gut zu wissen ...
... wie der Ablauf bei Beata's Secondhand Boutique funktioniert.
1. Annahme
1.1 Die Annahme von Bekleidungen und Zubehör sowie die Abrechnung mit Kund/innen, die Ware bringen bzw. gebracht haben (im folgenden Kommittenten genannt) erfolgt ausschließlich während der Öffnungszeiten.
- Es werden gewaschene, gebügelte Bekleidung sowie Accessoires in einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand entgegengenommen. Bitte bringen Sie nur Ware mit, die Sie auch kaufen würden.
- Annahme und Abrechnung erfolgen immer über die Geschäftsinhaberin Beata Borda; Vertreterinnen sind hierzu nicht berechtigt.
- Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen festen Termin und informieren Sie uns, falls Sie den Termin doch nicht wahrnehmen können.
- Es kann und muss dann ein neuer Termin vereinbart werden!
1.2 Planen Sie für Warenannahme und Abrechnung genügend Zeit ein. Es kann vorkommen, dass während der Warenannahme oder Abrechnung ein/e Kund/in Hilfe benötigt.
1.3 Die angenommenen Waren werden auf Lieferscheinen mit dem Anteil des Kommittenten aufgeführt. Der Lieferschein kann auf Anfrage per E-Mail zugeschickt werden.
1.4 Eine Warenannahme ohne Voranmeldung ist nicht möglich.
2. Verkauf von Kommissionsware
2.1. Der Verkauf von Secondhand-Ware (Kommissionsware) erfolgt ausschließlich im Auftrag der Kommittenten. Verkaufspreise werden mit den Kommittenten während der Warenannahme vereinbart oder von Geschäftsinhaberin festgelegt.
2.2 Alle Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.
2.3. Der Kommittent erklärt sich mit der Abgabe seiner Ware mit folgendem einverstanden:
- Ware und Zubehör verbleiben maximal 2 Monate im Ladengeschäft. Danach kann die unverkaufte Ware innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden bevor sie gespendet oder entsorgt wird.
- Aus logistischen Gründen eine längere Lagerung abgelaufener Ware nicht möglich.
- Es ist von Vorteil und vermeidet Wartezeiten, wenn Sie für Ihre Abrechnung und vor der Abholung unverkaufter Ware einen Termin vereinbaren.
- Die Abrechnung der verkauften Kommissionsware erfolgt hälftig. Das bedeutet, dass der Kommittent 50 % des erzielten Verkaufserlöses erhält (auch bei reduzierter Ware).
- Zwischenauszahlungen sind nur bei Vorlage des originalen Lieferscheins möglich.
- Für Beschädigungen, Verlust durch Diebstahl oder höhere Gewalt übernimmt Beata‘s Boutique keinerlei Haftung.
3. Verhalten im Verkaufsräumen, Gefahren
Die im folgenden aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen dienen Ihrer Sicherheit und Wohlgefühl während Ihres Kaufs, da Geschäftsräume - unabhängig des Geschäftsprofils – Gefahrzonen bergen.
3.1 Eltern werden dringend gebeten darauf zu achten, dass die großen Spiegel, Kleiderständer und -bügel, die Schränke, Vitrinen und Steckdosen etc. eine Gefahr für Ihr/e Kind/er darstellen. Lassen Sie Ihr/e Kind/er nicht unbeobachtet. Eltern haften für Ihr/e Kinder/er. Für Verletzungen übernimmt Beata‘s Secondhand Boutique keinerlei Haftung!
3.2 Bei Verschmutzungen und Beschädigungen an Kleidung und Accessoires, die zum Verkauf stehen, wird ein Aufpreis berechnet. Dieser muss sofort bezahlt werden.
3.3 Essen und Trinken sind in den Geschäftsräumen nicht gestattet.
4. Öffnungszeiten
Warenannahme, Abrechnung und Warenabholung erfolgt ausschließlich während der Öffnungszeiten:
Mo. 10:00-12:00; 15:00-18:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 10:00-12:00; 15:00-18:00 Uhr
Do. 10:00-12:00; 15:00-20:00 Uhr
Fr. 10:00-12:00; 15:00-18:00 Uhr
Sa. 10:00-13:00 Uhr
5. Datenschutz
Alle persönlichen Daten werden ausschließlich in unserer Datenbank bearbeitet. Sie werden nicht an Dritten weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet.